Die Steuerersparnis versteht man sogar ohne Taschenrechner

Mit dem Jahressteuergesetzes gelten ab dem 1.1.2023 mehrere steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen:

Die Erträge aus PV-Anlagen mit max. 30 kWp sind nun steuerfrei – und das rückwirkend ab dem Jahr 2022. Dies gilt sowohl für Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Einfamilienhaus als auch auf Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen (Gewerbeimmobilien)

Darüber hinaus gilt ein Nullsteuersatz für Erwerb und Installation von privaten Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern. Das heißt, sie zahlen ab sofort keine Umsatzsteuer mehr beim Kauf einer Solaranlage oder Speicher und sparen somit 19% ein.